- Kreditsicherheiten
- 1. Begriff: Vermögensgegenstand (⇡ Sachen und ⇡ Rechte), der den ⇡ Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (⇡ Kreditrisiko) aus einer Kreditgewährung absichern soll. Auf Sicherheiten bestehen Kreditinstitute v.a. im mittel- und langfristigen Bereich, weil dort der Verlass auf die weiter bestehende ⇡ Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers angesichts der nicht vorhersehbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen oft nicht gegeben und daher die Gewährung eines Blankokredites mit nicht vertretbaren Risiken verbunden ist.- 2. Arten: (1) Nach der Art des Sicherungsgegenstandes: ⇡ Personensicherheiten, ⇡ Sachsicherheiten; (2) im Hinblick auf die Abhängigkeit von der zu sichernden ⇡ Forderung: Akzessorische Kreditsicherheiten, nicht akzessorische Kreditsicherheiten.- Vgl. Abbildung „Kreditsicherheiten – Arten“.– (3.) Qualität: Bei Personensicherheiten bildet das gesamte der ⇡ Zwangsvollstreckung unterliegende ⇡ Vermögen (abzüglich der ⇡ Schulden) des Sicherungsgebers die Vermögens- und damit Sicherungsgrundlage. Bei Sachsicherheiten entscheidet der zu ermittelnde Wert des Sicherungsgegenstandes. Die Werthaltigkeit soll während der Laufzeit des ⇡ Kredites erhalten bleiben. Die Qualität der Bewertung erweist sich regelmäßig im Insolvenzverfahren. Personensicherheiten versagen im ⇡ Insolvenzverfahren des Sicherheitengebers, weil sie nur eine einfache Insolvenzforderung darstellen, während die Sachsicherheiten ein bevorzugtes Recht in Form der ⇡ Absonderung gemäß §§ 49 ff. InsO gewähren.- 4. Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten (Ersatzsicherheiten im Kreditgeschäft) haben sich ⇡ Patronatserklärung, Organschaftserklärungen sowie ⇡ Negativerklärungen und Positiverklärungen, der Kommanditrevers und das Zurücktreten mit Forderungen herausgebildet.- 5. Überwachung: Abhängig von der Art der K. wird das Kreditinstitut im Rahmen der ⇡ Kreditüberwachung von Zeit zu Zeit untersuchen, ob die Sicherheit noch vorhanden und in gutem Zustand ist und deren Wert überprüfen.- 6. Verwertung: Bei Insolvenz eines Kreditnehmers und Abwicklung seines Kreditengagements wird die Gläubigerbank die ihr zur Verfügung stehenden Sicherheiten schnellst- und bestmöglich verwerten, um den Ausfall an ⇡ Kapital und ⇡ Zinsen niedrig zu halten. Die Methode und die Schwierigkeit der ⇡ Verwertung ist von der Art der Sicherheit abhängig.- 7. Maßnahmen der Kreditsicherung: a) Kreditprüfung: Prüfung der ⇡ Kreditfähigkeit, der ⇡ Kreditwürdigkeit des antragstellenden Kreditnehmers und der angebotenen Sicherheiten.- b) Kreditstreuung: Verteilung der Kredite auf unterschiedliche Kunden, Branchen, Kreditarten, Laufzeiten.- c) Kreditlimitierung: Festsetzung von Kredithöchstbeträgen für einzelne Kunden, Kreditarten, Geschäftssparten.- d) ⇡ Kreditbesicherung: Vereinbarung von Sicherungsrechten für den Fall der vollständigen oder teilweisen nicht vertragsmäßigen ⇡ Erfüllung des ⇡ Kreditvertrages.- e) ⇡ Kreditüberwachung: Überwachung von Zinszahlungen, ⇡ Tilgungen, ⇡ Kreditlimiten, Sicherheiten, der künftigen Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Schuldners.- Vgl. Abbildung „Kreditsicherheit – Maßnahmen der Kreditsicherung“.
Lexikon der Economics. 2013.